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Stellenangebote Hauptabteilung Sicherheit

Für unsere Abteilung Operativer Strahlenschutz suchen wir eine/n 

Stellvertreter/in Gruppenleiter im operativen Strahlenschutz (SO-3-11)

Sie sind verantwortlich für die Bearbeitung praktischer Strahlenschutzaufgaben aus dem Betrieb der Anlagen der HDB sowie aus dem Rückbau von Anlagen, für die Bearbeitung von Strahlenschutzfragen bei der Planung und bei Genehmigungsanträgen, für die Festlegung von Strahlenschutzmaßnahmen beim Arbeitserlaubnisverfahren, die Übernahme der Betriebsverantwortung bei der Strahlenschutzinstrumentierung, die Durchführung wiederkehrender Prüfungen bei der Strahlenschutzinstrumentierung und für die Koordination der Freigabemessungen. 

sowie eine/n 

Strahlenschutzingenieur/in Reststoffentsorgung / Freigabe (SO-2-11)

Sie sind verantwortlich für die Bearbeitung von Strahlenschutzaufgaben im Zusammenhang mit der Abgabe von radioaktiven Reststoffen aus dem Betrieb und dem Rückbau kerntechnischer Anlagen an die HDB sowie der Freigabe radioaktiver Stoffe nach § 29 Strahlenschutzverordnung, für die Erstellung von WAK übergreifenden Konzepten zum Reststoffmanagement, der Reststoffdeklaration und zur Freigabe radioaktiver Stoffe bei der WAK GmbH sowie für die Bearbeitung von Entsorgungsfragen bei der Rückbauplanung und bei Genehmigungsanträgen.

Ihre Qualifikation:

Als Qualifikation erwarten wir ein abgeschlossenes Studium einer technisch- oder mathematisch-naturwissenschaftlichen Fachrichtung; vorzugsweise Dipl.-Ing. (BA/FH) / Bachelor of Science (Studiengang Technik, Sicherheitswesen/Vertiefung Strahlenschutz). Sie besitzen Erfahrung in dem jeweiligen o. g. Arbeitsgebiet und gute Kenntnisse im Atomrecht.

Bei einer Tätigkeit in den Abteilungen Operativer Strahlenschutz  und Zentrale Dienste ist eine mehrjährige Berufserfahrung im praktischen Strahlenschutz erforderlich, deren Schwerpunkt sich vorzugsweise auf mindestens eines der folgenden Sachgebiete erstreckt; die Behandlung radioaktiver Reststoffe, Strahlenschutz beim  Rückbau kerntechnischer Anlagen,  die Freigabe radioaktiver Stoffe nach § 29 Strahlenschutzverordnung oder Strahlenmesstechnik.

Voraussetzung für die Tätigkeit im Kontrollbereich ist die Tauglichkeit mindestens nach G26.2 (Atemschutz).

Letzte Aktualisierung: 17.04.2012