Materialien und Bauteile, die nicht dekontaminiert werden können, müssen als radioaktiver Abfall beseitigt werden. Dazu werden sie auf ein möglichst geringes Volumen gebracht. Alle festen, nicht brennbaren Reststoffe mit einer Oberflächendosisleistung bis 2 mSv/h werden dazu an den Betriebsbereich LAW-Verschrottung abgegeben. LAW steht für „low active waste“, das heißt für schwachradioaktiven Abfall.
Im Verschrottungs-Caisson kann thermisch, spanabhebend oder manuell zerlegt werden. Die Vorpresse mit Schrottschere hat eine Presskraft von 5.000 kN. Die Vorpresslinge werden in 170-l-Paketiertrommeln verpackt und anschließend im Pressen-Caisson in einer Hochdruckpresse mit 15.000 kN Presskraft weiter kompaktiert. Dieser Caisson enthält auch verschiedene Förder- und Hantierungseinheiten zur Einlagerung der Pellets in die Abfallfässer und wird vollautomatisch betrieben, so dass direkter Personaleinsatz vermieden werden kann.
In den Caissons herrscht Unterdruck. Die Arbeitsräume werden vom Personal nur in fremdbelüfteten Schutzanzügen betreten.
Durch die Kompaktierung wird insgesamt eine Volumenreduktion um den Faktor sechs erreicht. Der maximale Durchsatz der Anlage beträgt ca. 3.000 m3 pro Jahr.